>
LEGAL INFORMATION

ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

GFC – Global Fighter Competition

GFC – GLOBAL FIGHTER COMPETITION

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Website von GFC – Global Fighter Competition, für Kontaktanfragen, Fighter-Bewerbungen, Sponsoring- und Kooperationsanfragen sowie für allgemeine Informationen über Events und Leistungen von GFC.

Soweit für einzelne Leistungen, Verträge, Tickets, Fighter-Verträge, Sponsorings oder Kooperationen gesonderte Vereinbarungen bestehen, gelten diese gesonderten Vereinbarungen vorrangig.

03

Gegenstand von GFC

GFC ist eine MMA-Organisation aus Deutschland.

GFC organisiert Kampfsportevents, Fighter-Promotion, Sponsoring- und Kooperationsprojekte, Medienproduktionen sowie soziale Projekte im Rahmen von Kämpferherz.

04

Website-Nutzung

Die Inhalte dieser Website dienen der allgemeinen Information über GFC, unsere Events, Kämpfer, Gewichtsklassen, Projekte, Sponsoren, Partner und Kontaktmöglichkeiten.

Wir bemühen uns, die Informationen aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können sich Inhalte ändern.

Dies betrifft insbesondere:

  • Eventdaten
  • Veranstaltungsorte
  • Fight Cards
  • Kämpfer
  • Gegner
  • Zeitpläne
  • Ticketinformationen
  • Sponsoren
  • Regeln
  • organisatorische Abläufe

GFC behält sich Änderungen jederzeit vor, soweit dies organisatorisch, rechtlich, sicherheitsbedingt oder aus anderen wichtigen Gründen erforderlich ist.

05

Fighter-Bewerbungen

Kämpfer können sich bei GFC für zukünftige Events bewerben.

Eine Bewerbung begründet keinen Anspruch auf Teilnahme an einem GFC-Event.

GFC prüft jede Bewerbung individuell. Dabei können unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • Gewichtsklasse
  • Erfahrung
  • Alter
  • Fitness
  • Kampfsporterfahrung
  • Verfügbarkeit
  • passende Gegner
  • medizinische und organisatorische Voraussetzungen
  • Vollständigkeit der Unterlagen
  • interne Eventplanung

Ein Kämpfer gilt erst dann als offiziell bestätigt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, der Fighter-Vertrag unterschrieben wurde, das Regelwerk akzeptiert wurde, die Lizenz bezahlt wurde und GFC die Teilnahme bestätigt hat.

06

Fighter-Verträge und Regelwerk

Für die Teilnahme an GFC-Events können gesonderte Fighter-Verträge, Regelwerke, Einverständniserklärungen und organisatorische Dokumente erforderlich sein.

Diese Dokumente sind für Kämpfer verbindlich.

Kämpfer verpflichten sich, die Regeln, Sicherheitsanweisungen, Zeitpläne, Wiegepflichten, medizinischen Vorgaben und Anweisungen von GFC, Schiedsrichtern, Ärzten, Security, Venue-Personal und Eventleitung einzuhalten.

07

Gewichtsklassen

GFC arbeitet aktuell mit folgenden Gewichtsklassen:

Speed Weight 60–70 kg
Fighter Weight 70–80 kg
Power Weight 90–100 kg

GFC kann Gewichtsklassen, Matchups oder Teilnahmebedingungen anpassen, wenn dies aus organisatorischen, sportlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist.

08

Events

GFC-Events können unter anderem folgende Bestandteile enthalten:

  • MMA-Kämpfe
  • Pressekonferenzen
  • Weigh-ins
  • Interviews
  • Livestreams
  • Foto- und Videoaufnahmen
  • Sponsorings
  • Social-Media-Produktionen
  • Fan- und Community-Bereiche
  • Kämpferherz-Aktionen

Besucher, Kämpfer, Coaches, Teammitglieder, Partner und Dienstleister haben sich an die Hausordnung, Sicherheitsanweisungen und Vorgaben von GFC und der jeweiligen Location zu halten.

09

Änderungen, Absagen und Verschiebungen

GFC ist berechtigt, Events, Fight Cards, Gegner, Uhrzeiten, Abläufe, Locations oder Programmpunkte zu ändern, wenn dies aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten, rechtlichen, gesundheitlichen, technischen oder sonstigen wichtigen Gründen erforderlich ist.

Sollte ein Event verschoben oder abgesagt werden, informiert GFC über die offiziellen Kanäle über das weitere Vorgehen.

Ticket-, Rückerstattungs- oder Umbuchungsregelungen können zusätzlich von Ticketanbietern oder gesonderten Eventbedingungen abhängig sein.

10

Tickets

Ticketpreise, Ticketkategorien, Verfügbarkeit und Einlassbedingungen werden gesondert bekannt gegeben.

Der Erwerb eines Tickets berechtigt zum Besuch des jeweiligen Events gemäß den veröffentlichten Bedingungen.

GFC kann den Zutritt verweigern, wenn Besucher gegen Sicherheitsvorgaben, Hausordnung, gesetzliche Bestimmungen oder Anweisungen des Personals verstoßen.

11

Verhalten bei Events

Bei GFC-Events ist respektvolles Verhalten verpflichtend.

Nicht erlaubt sind insbesondere:

  • Gewalt außerhalb der genehmigten Kämpfe
  • Bedrohungen
  • Beleidigungen
  • Diskriminierung
  • Sachbeschädigung
  • Störung des Eventablaufs
  • Missachtung von Sicherheitsanweisungen
  • unerlaubtes Betreten gesperrter Bereiche
  • Gefährdung anderer Personen

Bei Verstößen kann GFC Personen vom Event ausschließen. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

12

Foto-, Video- und Medienaufnahmen

Bei GFC-Events können Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden.

Diese Aufnahmen können für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Website
  • Social Media
  • YouTube
  • TikTok
  • Instagram
  • Eventwerbung
  • Fighter-Promotion
  • Sponsorenpräsentation
  • Livestream
  • Pressearbeit
  • Rückblicke
  • Highlight-Videos
  • interne Dokumentation

Besucher erklären sich damit einverstanden, dass sie im Rahmen von Übersichtsaufnahmen oder Eventaufnahmen sichtbar sein können.

Gezielte Einzelaufnahmen, Interviews oder besondere Produktionen können eine gesonderte Einwilligung erfordern.

Kämpfer, Coaches, Teammitglieder, Partner und Mitwirkende können zusätzlich über Verträge oder Einverständniserklärungen in die Nutzung von Bild- und Videomaterial einwilligen.

13

Sponsoring und Kooperationen

Sponsoring- und Kooperationsanfragen können an GFC gerichtet werden.

Eine Kooperation kommt erst zustande, wenn sie von beiden Parteien schriftlich bestätigt wurde oder ein gesonderter Vertrag geschlossen wurde.

GFC behält sich vor, Kooperationen abzulehnen, wenn sie nicht zu den Werten, Zielen, Sicherheitsstandards oder dem öffentlichen Auftreten von GFC passen.

14

Käfigvermietung

GFC kann Anfragen zur Vermietung eines MMA-Käfigs entgegennehmen.

Preise, Verfügbarkeit, Transport, Aufbau, Abbau, Haftung, Kaution und Nutzung werden individuell vereinbart.

Eine Buchung gilt erst als bestätigt, wenn GFC diese ausdrücklich bestätigt und alle vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.

15

Kämpferherz

Kämpferherz ist eine soziale Initiative von GFC.

Ziel ist es, Menschen und Tieren in Not zu helfen, zum Beispiel durch Spendenaktionen, Kleidungsspenden, Unterstützung von Obdachlosen, Tierhilfe oder weitere soziale Projekte.

Teilnahmen an Kämpferherz-Aktionen erfolgen freiwillig. Teilnehmer haben organisatorische Anweisungen und Sicherheitsvorgaben einzuhalten.

16

Inhalte und Urheberrechte

Alle auf dieser Website veröffentlichten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Videos, Logos, Grafiken, Designs, Poster, Namen, Eventbezeichnungen und Markenauftritte, sind geschützt.

Die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder Weitergabe ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GFC nicht erlaubt.

Dies gilt insbesondere für:

  • GFC-Logo
  • GFC-Poster
  • Fighter-Grafiken
  • Eventvideos
  • Livestream-Aufnahmen
  • Social-Media-Designs
  • Kämpferherz-Inhalte
  • Website-Texte
17

Externe Links

Unsere Website kann Links zu externen Websites enthalten.

Für Inhalte externer Websites übernehmen wir keine Verantwortung. Für den Inhalt verlinkter Seiten ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich.

18

Haftung

GFC haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet GFC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

19

Verfügbarkeit der Website

Wir bemühen uns, die Website möglichst störungsfrei verfügbar zu halten.

Es kann jedoch zu technischen Ausfällen, Wartungen, Serverproblemen oder sonstigen Unterbrechungen kommen.

Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit besteht nicht.

20

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

21

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

GFC – GLOBAL FIGHTER COMPETITION

Stand: August 2026

Contact GFC